So smart geht's in die Telematikinfrastruktur.

Die Teilnahme von Institutionen an der TI ist im SGB V geregelt – ebenso die Sanktionen. Für Arztpraxen/Zahnarztpraxen, Kliniken und Apotheken gilt:

Stoppen Sie jetzt die Honorarkürzung und profitieren direkt von den medizinischen Mehrwertanwendungen wie dem Notfalldatenmanagement (NFDM), dem elektronischer Medikationsplan (eMP), der Qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Die QES ermöglicht einen sicheren und signierten Versand von Dokumenten über KIM, dem neuen Kommunikationsstandard im Medizinwesen.

Die TI für weitere Heilberufe

Auch Hebammen, Physiotherapeuten und weitere Gesundheitsfachberufe können sich an die TI anbinden lassen und von den Vorteilen der digitalen Vernetzung profitieren. So wird ein sicherer und problemloser Informationsaustausch mit anderen Sektoren möglich. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und fördert die Anbindung an die TI. Für die teilnehmenden Gesundheitsfachberufe wie Hebammen oder Physiotherapeuten werden die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) refinanziert. Wir unterrichten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur Teilnahme an der TI und wie Sie auf Augenhöhe mit anderen Sektoren künftig Daten über die TI austauschen können:

  • Sichere Kommunikation mit Ärzten, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen via KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
  • Optimierte Information für die Behandlung auf der Basis von umfassenderen Gesundheitsinformationen (z. B. Befunde, Geburtsberichte oder Medikation)

Unsere TI-Experten erreichen Sie unter info@kocobox.de

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