FÖRDERUNGEN DES ANSCHLUSSES AN DIE TI
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringenden und die Krankenkassen haben im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen geschlossen.
Im Einzelnen wurden folgende Erstattungsbeträge vereinbart bzw. aktuell durch Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (NNF) nachverhandelt:
Arzt- und Psychotherapiepraxen
Förderung der Erstanbindung an die TI
- Erstattungsbetrag E-Health Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP) inkl. eines E-Health Kartenterminals: 2.561,50 € (Praxen mit bis zu 3 Ärzt:innen)
- Erstattungsbetrag weiteres stationäres Kartenterminal (in Abhängigkeit der beschäftigten Ärzt:innen): 647,50 €
- Erstattungsbetrag weiterer stationärer Kartenterminals im Zuge von NFDM und eMP: 677,50 € (je 625 begonnene Fälle)
- Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 350 €
- Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 23,25 € pro Quartal
- Erstattungsbetrag für elektronischen Heilberufsausweis (eHBA): 11,63 € / Quartal & Karte je Arzt:in/Psychotherapeut:in
- Startpauschale: 900 € (einmalig)
- Beträge für den laufenden Betrieb: 82,67 € monatlich
Gut zu wissen: Die Fördersumme wird immer in vollem Umfang pauschal nach Installationsquartal und Praxisgröße bezahlt - unabhängig von der real installierten Anzahl der Komponenten.
Förderung des ePA Upgrades
Mit dem ePA-Firmware-Upgrade ermöglicht die KoCoBox MED+ im Rahmen der TI den Zugriff auf die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte (ePA).
- Upgrade zum ePA Konnektor: 400 €
- Notfalldatenmanagement: 5,25 € je Quartal
- eMedikationsplan: 7,50 € je Quartal
- ePatientenakte: 23,25 € je Quartal
- Beträge für den laufenden Betrieb des E-Rezeptes: 1,00 € je Quartal
Förderung des Hardwaretauschs
In der Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.08.2022 wurde die Höhe der Förderung des Hardwaretauschs bei ablaufenden Zertifikaten für vertragsärztliche Praxen festgelegt:
- Erstattungsbetrag Austausch-Konnektor (inklusive Entsorgung Altgerät, Installation SMC-B, Austausch einer gSMC-KT): 2.300 € brutto
- Erstattungsbetrag je weitere gSMC-KTs im Rahmen des Hardwaretauschs (bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto
- Erstattungsbetrag je weiterer gSMC-KTs außerhalb des Hardwaretauschs (inkl. Versand und Dienstleistung bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto
Zahnarztpraxen
Förderung der Erstanbindung an die TI
- Erstattungsbetrag ePA-Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP und ePA) zzgl. einem E-Health Kartenterminal: 1.794 € (ePA-Funktionalität kann auch mittels eines Upgrades nachgeliefert werden)
- Erstattungsbetrag eines weiteren stationären E-Health Kartenterminals je Standort, wenn ein ePA fähiger Konnektor genutzt wird: 595 €
- Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 356 €
- Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 465 € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
- Erstattungsbetrag für eHBA: 233 € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
- TI-Startpauschale: 900 € (einmalig)
- Beträge für den laufenden Betrieb: 84,50 € monatlich (86 € ab ePA Upgrade)
Weitere Informationen zu der Pauschalen-Vereinbarungen finden Sie hier auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Förderung des Hardwaretauschs
In der Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband in der zuletzt geänderten Fassung vom 14.09.2022 wurde die Höhe der Förderung des Hardwaretauschs für vertragszahnärztliche Praxen festgelegt:
- Erstattungsbetrag Austausch-Konnektor (inklusive Entsorgung Altgerät, Installation SMC-B, Austausch einer gSMC-KT): 2.300 € brutto
- Erstattungsbetrag je weiterer gSMC-KT (bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto
Apotheken
Förderung der Erstanbindung an die TI
Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) haben gemeinsam eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen und diese im Juni 2021 nochmals zugunsten der Apotheken angepasst.
- Erstattungsbundle aus E-Health Konnektor, zwei stationären E-Health Kartenterminals und Aufwandspauschale für Schulung und Installation: 3.197 € (einmalig)
- Zusatz/Sonderausstattung "Stationäres E-Health Kartenterminal: 500 € (einmalig)
- Handscanner-Zuschuss: 150 € (einmalig)
- SMC-B je Apothekenbetriebsstätte: 378,15 € (einmalig)
- eHBA: 449 € (einmalig)
- eHBA für approbierte Angestellte (Apotheker und Pharmazieingenieure): 449 €
- Betriebskostenpauschale: 210 € pro Quartal
WICHTIGER HINWEIS: Die neuen Beträge von Juni 2021 treten rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft. Nicht nur für Apotheken, die sich künftig an die TI anbinden lassen, gibt es damit mehr Geld, auch bereits angebundene Apotheken profitieren. Ein Antrag ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer vorbehalten.