Neue TI-Pauschale ab 1. Juli 2023

Der Gesetzgeber sieht eine Neuregelung der TI-Finanzierung vor. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen erhalten ab 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.
  • Apotheken erhalten ab 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale, die vom Ausstattungsgrad, der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln und dem Zeitpunkt der Erstausstattung abhängig ist.

Weitere Details erhalten Sie auf dieser Seite.

Informationen zur TI-Förderung

TI-Anbindung und Betrieb werden über eine monatliche TI-Pauschale gefördert

Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass TI-Teilnehmer:innen bei der Anbindung und Wartung der Telematikinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde eine Umstellung der TI-Finanzierung beschlossen und in § 378 SGB V verankert.

Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Auch bei den Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Im Wesentlichen gibt es hier ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln der Apotheke unterscheiden. Die Festlegung der TI-Pauschalen erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung. Einmalförderungen gibt es nicht mehr.

TI-Pauschalen für Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und Psychotherapeuten ab 1. Juli 2023

TI-Pauschale 1

Bedingungen:

  • Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert

TI-Pauschale 2

Bedingungen:

  • Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert - ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1

TI-Pauschale 3

Bedingungen:

  • Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert - ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief, ab 01. Januar 2024 E-Rezept.

Informationen auf den Seiten der KBV.

TI-Pauschalen für Apotheken ab 1. Juli 2023

Für Apotheken gibt es zwei TI-Pauschalen, die sich nach der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln unterscheiden.

Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden oder bereits seit mehr als 30 Monaten an die TI angeschlossen sind.

Volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen):

Für Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:

Die TI-Pauschalen können gekürzt werden, wenn TI-Anwendungen fehlen. Wenn eine TI-Anwendung fehlt, erfolgt eine Kürzung um 50 %, ab zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale bezahlt.

Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: eMP, ePA, E-Rezept und KIM ab 01. April 2024.

Informationen auf den Seiten des Notdienstfonds.

Sie haben Fragen? Dann erreichen Sie uns unter +49 (0) 30 2464 908 000.

Alle genannten Beträge verstehen sich Inkl. MwSt.