Neue TI-Pauschale ab 1. Juli 2023
Der Gesetzgeber sieht eine Neuregelung der TI-Finanzierung vor. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Arztpraxen und Zahnarztpraxen erhalten ab 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.
- Apotheken erhalten ab 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale, die vom Ausstattungsgrad, der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln und dem Zeitpunkt der Erstausstattung abhängig ist.
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Informationen zur TI-Förderung
TI-Anbindung und Betrieb werden über eine monatliche TI-Pauschale gefördert
Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass TI-Teilnehmer:innen bei der Anbindung und Wartung der Telematikinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde eine Umstellung der TI-Finanzierung beschlossen und in § 378 SGB V verankert.
Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Auch bei den Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Im Wesentlichen gibt es hier ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln der Apotheke unterscheiden. Die Festlegung der TI-Pauschalen erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung. Einmalförderungen gibt es nicht mehr.
TI-Pauschalen für Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und Psychotherapeuten ab 1. Juli 2023
TI-Pauschale 1
Bedingungen:
- Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
- Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
- Alle TI-Anwendungen sind installiert