So smart geht's in die Telematikinfrastruktur.
Die Teilnahme von Institutionen an der TI ist im SGB V geregelt – ebenso die Sanktionen. Für Arztpraxen/Zahnarztpraxen, Kliniken und Apotheken gilt:
Stoppen Sie jetzt die Honorarkürzung und profitieren direkt von den medizinischen Mehrwertanwendungen wie dem Notfalldatenmanagement (NFDM), dem elektronischen Medikationsplan (eMP), der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Die QES ermöglicht einen sicheren und signierten Versand von Dokumenten über KIM, dem Kommunikationsstandard im Medizinwesen.